Vertragsrecht
Rechtsanwältin Monika Soffer berät Sie bei Ihren Vertragsgestaltungen kompetent und zielorientiert. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag ist Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Interessen. Nahezu jede geschäftliche Handlung basiert auf einem Vertrag. Es gibt die klassischen Vertragsarten wie den Lizenzvertrag, den Franchise-Vertrag, den Dienstvertrag, den Werkvertrag, den Darlehensvertrag, den Kaufvertrag oder den Leasingvertrag. Daneben bestehen viele Unter- und Zwischenformen von Vertragsarten. Die detaillierte und vorausschauende Gestaltung Ihres Vertrags ist die Basis zum Schutz Ihrer Belange. Je genauer alle Eventualitäten im Vertrag festgehalten sind, desto besser sind Sie vorbereitet, um effektiv reagieren zu können, bei Inanspruchnahme Ihres Vertragspartner. Dies kann relevant werden z.B. bei Verzug, Schlechtleistung, Ausfall oder Schaden durch Ihren Vertragspartner. Auch umgekehrt wenn Ihr Geschäftspartner Sie in Anspruch nimmt, ist es umso wichtiger, zuvor detailliert vertraglich festgehalten zu haben, was tatsächlich vereinbart war und was nicht. Ein Vertragsverhältnis besonderer Art schafft der Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag regelt die Besonderheiten des Pflichtenverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im täglichem Miteinander sowie nachvertraglich.
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Monika Soffer ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt. Im Bankrecht unterstützt Sie Anwältin Monika Soffer kompetent gegenüber Finanzierern bei der Vertragsgestaltung. Dies kann während der laufenden Geschäftsbeziehung relevant werden insbesondere bei anstehenden großen Investitionen oder Veränderungen im Unternehmen. Beispiel hierfür kann der Kauf oder Verkauf einer Immobilie sein (Immobiliardarlehen bzw. Immobilienkredit). Aber auch die Finanzierung einer großen Maschine (Sachdarlehen) oder einer Entwicklung (Investitionsdarlehen) bedarf eines Darlehensvertrages. Mit einher gehen Fragen der Besicherung durch Grundschuld, Bürgschaft oder Akkreditiv. Kommt es zu einer Kreditkündigung prüft Anwältin Monika Soffer die Wirksamkeit der Kündigung des Darlehensvertrags und verhandelt für Sie zielorientiert die Fortsetzung oder Abwicklung Ihres Engagements.
Markenrecht, Designrecht, Geschmacksmusterrecht
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst das Markenrecht, das Designrecht wie auch das Geschmacksmusterrecht. Rechtsanwältin Monika Soffer berät und vertritt Sie effektiv von der Anmeldung Ihrer Marke bis zur Abwehr von Ansprüchen Dritter an Ihrer Marke oder bei der Verletzung Ihrer Marke durch Dritte. Dabei ist unbenommen, ob es sich um eine nationale Marke, eine Unionsmarke (EU) oder eine internationale Marke (IR) handelt. Das gleiche gilt für Ihr Design oder Ihr Geschmacksmuster. Das Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht schützt die Gestalt, die Farb- und Formgebung Ihrer Produkte, z.B. einer Tapete oder einer Verpackung.
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an einem Werk wie etwa einem Text, einer Melodie, einem Bild u.ä. vor unberechtigter Nutzung durch Dritte. Das Wettbewerbsrecht reguliert den fairen Wettbewerb unter den Unternehmer sowie gegenüber den Verbrauchern. Weder durch Werbung noch durch die eigene Selbstdarstellung darf eine Irreführung oder Täuschung hervorgerufen werden. Anwältin Monika Soffer setzt für Sie effektiv die Unterlassung eine Rechtsverstoßes durch durch Abmahnung der Gegenseite und einstweiliger Verfügung. Im Falle der unberechtigten Inanspruchnahme durch einen Dritten berät Sie Anwältin Monika Soffer professionell und wirtschaftlich.

